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   BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63   

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https://dejure.org/1967,3359
BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63 (https://dejure.org/1967,3359)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1967 - VII B 67.63 (https://dejure.org/1967,3359)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1967 - VII B 67.63 (https://dejure.org/1967,3359)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bzgl. der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 124.61
    Auszug aus BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63
    Es ist bereits geklärt, daß die Feststellung, ob der Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, für den Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung getroffen wird (Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WehrPflG Nr. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein Wandel in der sittlichen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe aber möglich; der Durchbruch zu einer Gewissensentscheidung kann sich auch plötzlich vollziehen, und es ist nur wesentlich, daß der Gesinnungswechsel glaubhaft ist (BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144/59] [101]; Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - abgedruckt a.a.O.).

    Hierin stimmt das Urteil nicht mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - (abgedruckt a.a.O.) überein, wonach es auf den Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung ankommt.

    Das Verwaltungsgericht hat aber in seinem zweiten Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats geprüft, ob der Kläger derzeit, also zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung berechtigt war, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144/59] [101]; Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WehrPflG Nr. 14).

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63
    Es bedarf ebenfalls keiner weiteren Klärung, daß die Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers durch Verstandes- und gefühlsmäßige Anregungen ausgelöst werden kann (BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [247]; 14, 146 [147]; Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 171.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WehrPflG Nr. 5).

    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [247]; 14, 146 [147]) abgewichen, indem es ausgeführt hat, daß die verstandes- und gefühlsmäßige Einstellung des Klägers gegen den Krieg allein nicht als Gewissensentscheidung anerkannt werden könne.

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63
    Es bedarf ebenfalls keiner weiteren Klärung, daß die Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers durch Verstandes- und gefühlsmäßige Anregungen ausgelöst werden kann (BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [247]; 14, 146 [147]; Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 171.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WehrPflG Nr. 5).

    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [247]; 14, 146 [147]) abgewichen, indem es ausgeführt hat, daß die verstandes- und gefühlsmäßige Einstellung des Klägers gegen den Krieg allein nicht als Gewissensentscheidung anerkannt werden könne.

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein Wandel in der sittlichen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe aber möglich; der Durchbruch zu einer Gewissensentscheidung kann sich auch plötzlich vollziehen, und es ist nur wesentlich, daß der Gesinnungswechsel glaubhaft ist (BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144/59] [101]; Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - abgedruckt a.a.O.).

    Das Verwaltungsgericht hat aber in seinem zweiten Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats geprüft, ob der Kläger derzeit, also zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung berechtigt war, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144/59] [101]; Urteil vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WehrPflG Nr. 14).

  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61

    Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63
    Auf die allgemeine Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nur an, wenn die Frage nach der subjektiven Überzeugtheit des Kriegsdienstverweigerers auf andere Weise nicht geklärt werden kann (Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WehrPflG Nr. 13).
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 171.59
    Auszug aus BVerwG, 04.01.1967 - VII B 67.63
    Es bedarf ebenfalls keiner weiteren Klärung, daß die Gewissensentscheidung des Kriegsdienstverweigerers durch Verstandes- und gefühlsmäßige Anregungen ausgelöst werden kann (BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [247]; 14, 146 [147]; Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 171.59 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WehrPflG Nr. 5).
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